Herzogtum

Die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst waren 1676 in den Besitz des dänischen Königs Friedrich III. (1609-1670) gelangt, nachdem Graf Anton Günther (1583-1667) ohne legitimen Erben gestorben war. Ebenfalls Erbansprüche angemeldet hatte Herzog Christian Albrecht von Holstein-Gottorf (1641-1695), doch er unterlag im Spruch des Reichshofrates. Die Herrschaften Varel und Kniphausen gingen an den illegitimen Sohn Anton Günthers, Anton I., Reichsgraf von Aldenburg (1633-1680). Die Herrschaft Jever fiel dem Sohn seiner Schwester, Fürst Johann von Anhalt-Zerbst zu. Als dessen Enkel, Friedrich August (1734-1793) kinderlos starb, ging Jever an seine Schwester Sophie Auguste von Anhalt-Zerbst (1729-1796).

Mit den Söhnen von Herzog Christian Albrecht von Holstein-Gottorf wurde zwischen einer älteren und jüngeren Linie des Hauses Holstein-Gottorf unterschieden. Der ältere Sohn, Friedrich (*1671) erhielt die Herzogswürde, während Christian August (*1673) sich zum Erzbischof von Lübeck wählen ließ. Die ältere Linie gelangte mit Friedrichs Enkel, Karl Peter Ulrich, als Peter III. 1762 auf den russischen Zarenthron. Peter III. wiederum war mit Sophie Auguste von Anhalt-Zerbst verheiratet, die kurz nach seinem Tod 1762 selbst als Katharina II. den russischen Thron bestieg.

Im Vertrag von Zarskoje Selo (1773) kamen Dänemark und Russland, im Konkreten König Christian VII. und Kaiserin Katharina II. überein, dass die ältere Linie des Hauses Holstein-Gottorf die verbliebenen Ansprüche in Holstein an Dänemark abtrat und im Gegenzug die dänischen Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst der Kaiserin übereignet werden würden.

Friedrich August von Oldenburg (1711-1785)

Katharina II. verhandelte im Namen ihres minderjährigen Sohnes Paul (*1754), dem russischen Großfürsten und Herzog von Holstein-Gottorf. Dieser übertrug kurz nach Vertragsabschluss die beiden Grafschaften nunmehr an den Fürstbischof von Lübeck, Friedrich August, aus der jüngeren Linie des Hauses Gottorf. Dadurch waren sie in Personalunion mit dem kleinen Fürstbistum verbunden. Ende 1774 wurden sie schließlich zum Herzogtum Oldenburg erhoben. 1803 tagte der Reichsdeputationshauptschluss, der u.a. das Fürstbistum Lübeck säkularisierte und in ein weltliches Fürstentum umwandelte sowie Oldenburg als Entschädigung für die Abschaffung des Weserzolls die Ämter Cloppenburg, Vechta und Wildeshausen zusprach.

1808 musste Oldenburg in den zwei Jahre zuvor auf Initiative von Napoleon gegründeten Rheinbund beitreten und ein Kontingent von 800 Soldaten aufstellen. Nach dem Ende der französischen Fremdherrschaft (1811-1813) übertrug der russische Kaiser Alexander I. die Herrschaft Jever an Herzog Peter Friedrich Ludwig, die endgültige Besitzabtretung erfolgte im August 1818.

Durch den Wiener Kongress 1815 wurde das Herzogtum Oldenburg in den Stand eines Großherzogtums erhoben, wodurch das am Niederrhein gelegene und spätere Fürstentum Birkenfeld angegliedert wurde. Herzog Peter Friedrich Ludwig war über diese entfernte Landzuteilung statt des erhofften Gebietes Ostfriesland verstimmt und verzichtete zeitlebens auf das Tragen des Großherzogtitels.

Autor: Annett Wiegand

 

1803 - Was der Reichsdeputationshauptschluss für das Herzogtum bedeutete

Im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Februar 1803 erhielt das Herzogtum Oldenburg die Ämter Cloppenburg und Vechta aus dem säkularisierten Hochstift Münster sowie das Amt Wildeshausen von Kurhannover. Diese dienten als Entschädigung für die Abschaffung des für die oldenburgische Staatskasse äußerst lukrativen Elsflether Weserzolls sowie für die Abtretung des Dorfes Grolland. Das hinzugekommene Territorium ließ die Zahl der Einwohner im Herzogtum von ca. 91.000 auf etwa 134.000 ansteigen, ohne dass eine Migration im eigentlichen Sinne stattgefunden hatte. Die Wirkung war jedoch sowohl für die staatliche Obrigkeit als auch für die neuen Untertanen dieselbe. Letztere mussten integriert, neue Strukturen geschaffen und adaptiert werden. Doch die damalige Expansionspolitik Napoleons ließ dafür kaum Zeit. Grundsätzlich begrüßten die neugewordenen Südoldenburger die oldenburgische Führung jedoch sehr, wäre die Alternative doch gewesen, gemeinsam mit dem Oberstift Münster preußisch zu werden.

Da Cloppenburg und Vechta katholisch geprägt waren und Wildeshausen zumindest eine katholische Minderheit besaß, wurde das zuvor einheitlich lutherisch geprägte Herzogtum Oldenburg plötzlich gemischt-konfessionell. Die weltliche Obrigkeit war für die Südoldenburger Katholiken fortan der evangelische Herzog von Oldenburg, Peter Friedrich Ludwig, der von nun an ihre Loyalität einforderte. Die geistliche Zuständigkeit lag hingegen weiterhin beim Bischof von Münster. Die Konsequenz daraus war für die Südoldenburger eine Differenzierung von Staat und Kirche. Auch die Migration einiger Evangelischer in die Ämter Vechta und Cloppenburg schuf gewisse Spannungen.

Peter Friedrich Ludwig strebte eine Gleichberechtigung seiner katholischen und evangelischen Untertanen an, was wiederum eine neue Distanz zwischen Staat und evangelischer Kirche schuf, denn die Trennung von Staat und Kirche hinsichtlich der katholischen Untertanen musste irgendwann zwangsläufig auch die Einheit von Staat und evangelischer Kirche infrage stellen.

Autor: Sabrina Kolata

Literatur

  • Rolf Schäfer (Hg.): Oldenburgische Kirchengeschichte, 2. Auflage, Isensee, Oldenburg 2005.
  • Albrecht Eckhardt und Heinrich Schmidt (Hg.): Friedrich-Wilhelm Schaer und Albrecht Eckhardt in Ge­schichte des Oldenburger Landes, Isensee, Oldenburg 1987.