Mit den Söhnen von Herzog Christian Albrecht von Holstein-Gottorf wurde zwischen einer älteren und jüngeren Linie des Hauses Holstein-Gottorf unterschieden. Der ältere Sohn, Friedrich (*1671) erhielt die Herzogswürde, während Christian August (*1673) sich zum Erzbischof von Lübeck wählen ließ. Die ältere Linie gelangte mit Friedrichs Enkel, Karl Peter Ulrich, als Peter III. 1762 auf den russischen Zarenthron. Peter III. wiederum war mit Sophie Auguste von Anhalt-Zerbst verheiratet, die kurz nach seinem Tod 1762 selbst als Katharina II. den russischen Thron bestieg.
Im Vertrag von Zarskoje Selo (1773) kamen Dänemark und Russland, im Konkreten König Christian VII. und Kaiserin Katharina II. überein, dass die ältere Linie des Hauses Holstein-Gottorf die verbliebenen Ansprüche in Holstein an Dänemark abtrat und im Gegenzug die dänischen Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst der Kaiserin übereignet werden würden.
Katharina II. verhandelte im Namen ihres minderjährigen Sohnes Paul (*1754), dem russischen Großfürsten und Herzog von Holstein-Gottorf. Dieser übertrug kurz nach Vertragsabschluss die beiden Grafschaften nunmehr an den Fürstbischof von Lübeck, Friedrich August, aus der jüngeren Linie des Hauses Gottorf. Dadurch waren sie in Personalunion mit dem kleinen Fürstbistum verbunden. Ende 1774 wurden sie schließlich zum Herzogtum Oldenburg erhoben. 1803 tagte der Reichsdeputationshauptschluss, der u.a. das Fürstbistum Lübeck säkularisierte und in ein weltliches Fürstentum umwandelte sowie Oldenburg als Entschädigung für die Abschaffung des Weserzolls die Ämter Cloppenburg, Vechta und Wildeshausen zusprach.
1808 musste Oldenburg in den zwei Jahre zuvor auf Initiative von Napoleon gegründeten Rheinbund beitreten und ein Kontingent von 800 Soldaten aufstellen. Nach dem Ende der französischen Fremdherrschaft (1811-1813) übertrug der russische Kaiser Alexander I. die Herrschaft Jever an Herzog Peter Friedrich Ludwig, die endgültige Besitzabtretung erfolgte im August 1818.
Durch den Wiener Kongress 1815 wurde das Herzogtum Oldenburg in den Stand eines Großherzogtums erhoben, wodurch das am Niederrhein gelegene und spätere Fürstentum Birkenfeld angegliedert wurde. Herzog Peter Friedrich Ludwig war über diese entfernte Landzuteilung statt des erhofften Gebietes Ostfriesland verstimmt und verzichtete zeitlebens auf das Tragen des Großherzogtitels.
Autor: Annett Wiegand