Mitglieder der Oldenburgischen Landschaft
Die Oldenburgische Landschaft hat gesetzliche und freiwillige Mitglieder.
Gesetzliche Mitglieder sind die Landkreise und kreisfreien Städte des ehemaligen Landes Oldenburg.
Freiwillige Mitglieder sind die Gemeinden und kreisangehörigen Städte des Oldenburger Landes, die Kirchen und Kammern der Region, die Hochschulen des Oldenburger Landes, Gewerkschaften, Kulturinstitutionen, Kreditinstitute und Wirtschaftsunternehmen. Auch die Mehrzahl der kulturell tätigen Vereine, Gesellschaften und Verbände zählt zu den freiwilligen Mitgliedern der Landschaft. Natürliche Personen können als Einzelmitglieder die Arbeit der Landschaft unterstützen.
Alle Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Landschaftsversammlung, dem Kulturparlament der Region.
Die gesetzlichen Mitglieder der Oldenburgischen Landschaft