Das Oldenburger Land
Das Oldenburger Land besteht aus den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie den kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven.
Das Oldenburger Land war bis 1946 ein politisch selbständiges Land. Die Diskussionen um die Gebietsreform und die Schaffung des Regierungsbezirkes Weser-Ems führten 1974 zu einer Resolution der oldenburgischen Landkreise und Kommunen, in der die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Oldenburg-Stiftung gefordert wurde.
Daraufhin beschloss am 27. Mai 1974 der Niedersächsische Landtag das Gesetz über die Gründung der Oldenburgischen Landschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die offizielle Gründung erfolgte am 8. Februar 1975 im Oldenburgischen Staatstheater.
Geschäftsbereich der Oldenburgischen Landschaft
„Oldenburg – auf den Spuren einer eigenartigen Region“
Eine filmische „Zeitreise zu den Urgründen der gewachsenen Identität des Oldenburger Landes