- Gesetzliche Mitglieder sind die Landkreise und kreisfreien Städte des ehemaligen Landes Oldenburg.
- Freiwillige Mitglieder sind die Gemeinden und kreisangehörigen Städte des Oldenburger Landes, die Kirchen und Kammern der Region, die Hochschulen des Oldenburger Landes, Gewerkschaften, Kulturinstitutionen, Kreditinstitute und Wirtschaftsunternehmen. Auch die Mehrzahl der kulturell tätigen Vereine, Gesellschaften und Verbände zählt zu den freiwilligen Mitgliedern der Landschaft.
- Natürliche Personen können als Einzelmitglieder die Arbeit der Landschaft unterstützen.
Die Arbeitsgemeinschaften der Oldenburgischen Landschaft widmen sich spezifischen Themen und Fragestellungen aus den Bereichen Kulturpflege und Naturschutz. In ihnen sind über 500 Ehrenamtliche aktiv.
Bestimmte Themenbereiche der landschaftlichen Arbeit, zu denen keine Arbeitsgemeinschaften bestehen, werden von selbständigen Vereinen und Gesellschaften als Fachgruppen der Oldenburgischen Landschaft vertreten.
In der Gartenstraße 7 (Stadt Oldenburg) arbeitet ein Team von ca. 20 Personen in der Geschäftsstelle. Sie vermitteln Kontakte und fördern die Zusammenarbeit. Sie betreuen Künstler und Kulturakteure aller Sparten und fördern kulturelle und wissenschaftliche Projekte in der Region. Ihnen vorgesetzt sind Vorstand und Beirat, diese arbeiten ehrenamtlich und haben das ganze Oldenburger Land im Blick. Die Oldenburgische Landschaft kooperiert zudem auf Projektbasis mit vielen Personen und Einrichtungen.