Aufgaben
Die Oldenburgische Landschaft (KdöR) ist der Regionalverband, der im Oldenburger Land Kultur und Wissenschaft initiiert und fördert und für den Naturschutz eintritt. Das Oldenburger Land umfasst die heutigen Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Wesermarsch und Vechta sowie die kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven. Neben ihrer Förder- und Beratungstätigkeit versteht sich die Oldenburgische Landschaft zusammen mit den oldenburgischen Landkreisen und kreisfreien Städten als Vertreterin der oldenburgischen Belange in Niedersachsen und auch darüber hinaus. Um diese Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können, ist die Landschaft auf die Unterstützung der Menschen, der Politik, der Wirtschaft, der Institutionen und möglichst vieler gesellschaftlicher Kräfte in der Region angewiesen. Diese Region zwischen der Nordseeinsel Wangerooge und den Dammer Bergen, und zwischen der Weser und Ostfriesland gelegen, ist mit einer Fläche von 5.724 km² mehr als doppelt so groß wie das Saarland; in ihr leben mehr als 1 Million Menschen.
Geschichtlicher Hintergrund
Das deutlich ausgeprägte historische und kulturelle Selbstverständnis der Region erklärt sich aus der Geschichte des Oldenburger Landes, das bis 1946 ein politisch selbständiges Land war. Am 6. November 1946 forderten die Abgeordneten des Oldenburgischen Landtages in ihrer letzten Sitzung die Schaffung einer Selbstverwaltungsorganisation für das Gebiet des Oldenburger Landes. Nachdem 1954 der Versuch im niedersächsischen Landtag gescheitert war, einen „Landschaftsverband Oldenburg“ zu schaffen, wurde 1961 auf Initiative der oldenburgischen Städte, Landkreise und Gemeinden die „Oldenburg-Stiftung e.V.“ gegründet. Die Diskussionen um die Gebietsreform und die Schaffung des Regierungsbezirkes Weser-Ems führten 1974 zu einer Resolution der oldenburgischen Landkreise und Kommunen, in der die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Oldenburg-Stiftung gefordert wurde. Daraufhin beschloss am 27. Mai 1974 der Niedersächsische Landtag das Gesetz über die Gründung der Oldenburgischen Landschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die offizielle Gründung erfolgte am 8. Februar 1975 im Oldenburgischen Staatstheater.
Name
Der Begriff Landschaft erklärt sich aus der Bezeichnung der Versammlung der ehemaligen Landstände (Adel, Klerus, Stadtbürgertum, Bauern) in den historischen deutschen Ländern, „Landschaft“ oder niederdeutsch „Landskup“ genannt. Die Oldenburgische Landschaft erhielt ihren Namen in Anlehnung an das Vorbild der Ostfriesischen Landschaft, denn Landstände oder eine Ständeversammlung hatte es weder in der Grafschaft noch im Herzogtum Oldenburg gegeben.
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