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Programm zur Förderung investiver Projekte kleiner Kultureinrichtungen

Was und wer wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen, sowie für Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs und zur energetischen Sanierung von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über keine oder nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen über die Oldenburgische Landschaft zur Verfügung gestellt.

Fördergebiet

Der Antragsteller muss seinen Sitz im Wirkungsbereich der Oldenburgischen Landschaft haben (Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch; kreisfreie Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven).

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss bei der Oldenburgischen Landschaft gestellt werden (Oldenburgische Landschaft, Gartenstraße 7, 26122 Oldenburg). Die Bewertung der Anträge wird nach den Kriterien des Programms vorgenommen. Die Entscheidung über die Anträge trifft die fachlich besetzte Förderkommission der Oldenburgischen Landschaft.

Förderhöhe

Die Förderung kann zwischen 1.000 und 25.000 € liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen. Eine zweite Förderlinie für Anträge zwischen 25.000 und 75.000 € wie in den Vorjahren ist nicht mehr vorgesehen.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Anträge können zum Antragstermin 30.9.2023 eingereicht werden.

Wie muss der Antrag gestellt werden?

Zur Antragstellung muss das untenstehende Antragsformular genutzt werden. Bitte beachten Sie auch die beigefügten Hinweise zur Antragstellung und die vom Land Niedersachsen veröffentlichten Richtlinien zum Investitionsprogramm.
HINWEIS:  Während des Ausfüllens des Online-Formulars ist kein Zwischenspeichern möglich.

Weitere Fragen?

Bitte wenden Sie sich an Frau Jacobs
Tel.: 04 41 – 77 91 826 oder per E-Mail: foerderung@oldenburgische-landschaft.de

Unterlagen

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