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Förderungen Dritter

Hier finden Sie Hinweise auf andere Fördermöglichkeiten. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Förderung von kulturellen Kooperationsprojekten mit internationalen Partnern

Förderung von kulturellen Kooperationsprojekten mit internationalen Partnern

Das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat im Nds. Ministerialblatt die Richtlinie zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und dem Ausland (Richtlinie „Kulturelle Zusammenarbeit“) veröffentlicht. Diese tritt zum 01.01.2023 in Kraft und ist bis zum 31.12.2023 gültig.

Ziel des Programms ist der Aufbau und die Vertiefung kultureller Kontakte Niedersachsens mit dem Ausland. Hier sind u. a. folgende Förderbedingungen zu beachten:

  • Antragsberechtigte: Juristische und natürliche Personen aus allen Kultursparten sowie interdisziplinäre bzw. spartenübergreifende Zusammenschlüsse und Netzwerke
    (Hinweis: Ausgeschlossen sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes, des Landes oder der Kommunen.)
  • Fördergegenstand: Kulturelle Projekte, die auf gegenseitigen Austausch und gemeinsames Arbeiten mit Partnern aus dem Ausland ausgerichtet und deren Konzepte von hoher Qualität sind (Hinweis: Veröffentlichung der Projektergebnisse in Niedersachsen oder im Ausland verpflichtend, z. B. durch eine Veranstaltung, Ausstellung etc.)
  • Ausschluss: u. a. Wiederaufnahmen und Wiederholungen bereits stattgefundener kultureller Aktivitäten
  • Zuwendungsfähige Ausgaben: Personal-, Reise- und Sachausgaben sowie auch angemessene Honorare und Gagen
  • Förderhöhe: mind. 2.500 Euro bis max. 10.000 Euro je Antrag (max. eine Förderung pro Antragsteller im Kalenderjahr zulässig)
  • Eigenanteil: i. d. R. mind. 2/3 durch Eigen- bzw. Drittmittel
  • Antragsfrist: 31. Januar (jährlich)

Details zu den Förderbedingungen finden Sie bei Interesse in der beigefügten Richtlinie (19.10.2022) sowie demnächst voraussichtlich auf folgender Website: www.mwk.niedersachsen.de/ausschreibungen/uebersicht-der- ausschreibungen-und-programme-118896.htmll. Zuständiger Ansprechpartner beim MWK ist Herr Dr. Krüger (Tel.: 0511 / 120-2504).

Weitere Hinweise für europäische Kooperationsprojekte:

Darüber hinaus besteht im Rahmen des EU-Programms „Kreatives Europa 2021-2027“ die Möglichkeit, europäische Kooperationsvorhaben mit öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen aus verschiedenen EU- Ländern durchzuführen:

Der nächste Aufruf soll voraussichtlich im November 2022 mit Einreichungsfrist vermutlich im Januar 2023 veröffentlicht werden. Dieses behalten wir im Rahmen von Euro-Office im Blick und informieren hierüber noch einmal ausführlicher.
Details zu den Förderbedingungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern finden Sie auf der Website des Creative Europe Desk KULTUR (CED KULTUR) als Nationale Kontaktstelle: https://kultur.creative-europe- desk.de/foerderung/europaeische-kooperationsprojekte/.

Zusätzlich könnte noch das neue Mobilitätsprogramm für Künstler und Kulturschaffende „Culture Moves Europe“ im Rahmen von „Kreatives Europa“ von Interesse sein:

Mit einem Gesamtbudget i. H. v. 21 Mio. Euro wird in den nächsten drei Jahren hierüber u. a. auch die internationale Zusammenarbeit gefördert.
Ein erster Aufruf „Music Moves Europe“ (Antragfrist: 12. Januar 2023) wurde bereits veröffentlicht. Diese und zukünftige Veröffentlichungen sind im Funding and Tenders Portal der EU-Kommission zu finden.

Liste von Kulturstiftungen im Oldenburger Land

Kulturstiftungen im Oldenburger Land

Hier finden Sie eine Übersicht von Kulturstiftungen im Oldenburger Land:

 

Förderung durch die Stiftung Niedersachen

Förderung durch die Stiftung Niedersachsen

Auf der Homepage können Sie Einblick in die Fördermöglichkeiten der Stiftung Niedersachsen nehmen.

Förderung durch den Bundesmusikverband

Förderung durch den Bundesmusikverband

Auf der Homepage können Sie Einblick in die Fördermöglichkeiten durch den Bundesmusikverband nehmen https://bundesmusikverband.de/foerderung/uebersicht-foerderprogramme/.

Förderungen der LKJ Niedersachsen v.a. für 14-27 Jährige

Förderungen der LKJ Niedersachsen v.a. für 14-27 Jährige

Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) bietet verschiedene Förderprogramme an, die auf ihrer Webseite noch ausführlicher dargestellt sind.

SCHULE macht KULTUR, Kubisch, Kultur macht Stark, startklar in die Zukunft, Etwas Butter bei die Fische, Zeit für Ideen und weitere Hinweise. Für weitere Informationen schauen Sie bitte unter
https://lkjnds.de/foerderung.html 

SCHULE:KULTUR!

SCHULE:KULTUR!

Die einjährige Förderung von SCHULE:KULTUR! geht in die zweite Runde. Kultureinrichtungen und Schulen können sich ab sofort (September 2023) gemeinsam für den Förderzeitraum vom 01. Februar 2024 bis 31. Januar 2025 bewerben.

Seit 2014 setzt sich SCHULE:KULTUR! zum Ziel, junge Menschen für kreatives Schaffen zu begeistern, allen Schüler*innen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen sowie Kunst und Kultur fest im Schulalltag zu verankern. Einrichtungen mit kulturpädagogischem Profil und Schulen gehen eine Kooperation ein, um einen nachhaltigen Schulentwicklungsprozess anzustoßen. Gefördert wird das Programm vom niedersächsischen Kultusministerium und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Die Grundidee und das Konzept des Programms werden in Zusammenarbeit mit beiden Ministerien gemeinsam mit der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel (ba), dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), den Regionalen Landesämtern für schulische Bildung (RLSB) sowie der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (LKJ) kontinuierlich weiterentwickelt und koordiniert.

 

Einjährige Förderung von SCHULE:KULTUR! 2024

Beim Förderprogramm SCHULE:KULTUR! werden die Partner*innen in Fortbildungen gemeinsam für Kooperationen zwischen Akteur*innen Kultureller Bildung und Schule qualifiziert. Für die gemeinsamen Planungsprozesse und die Erprobung der Zusammenarbeit werden darüber hinaus Fördermittel in Höhe von 2.250,00 € bereitgestellt. Innerhalb des Förderzeitraums können so Projektideen direkt in die Praxis umgesetzt werden.

In der einjährigen Laufzeit 2024 werden, ausgehend von aktuellen gesellschaftlichen sowie bildungs- und kulturpolitischen Themen, die Fördersäulen „Kulturelle Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“, „Partizipation“, „Selbstgesteuertes Lernen“ und „Vielfalt erleben“ angeboten.

 

Vielfältige anschauliche Einblicke und Erfahrungswerte von Teilnehmenden aus den Feldern Kulturelle Bildung und Schule und weitere Informationen zur Bewerbung erhalten Sie unter www.schuledurchkultur.net

 

Bewerbungsfrist: 15. Januar 2024


// Kontakt: Christin Schäfer, Landeskoordination Kultur für SCHULE:KULTUR!, c.schaefer@lkjnds.de, 0151 55 82 80 20 (Montag bis Mittwoch) / Weitere Informationen:  www.schuledurchkultur.net / Bewerben unter:  https://www.schuledurchkultur.info/index.php/registrierung/registrierung-1 //

Kultur macht stark

AUSSCHREIBUNG Kultur macht stark. Bündnisse fü r Bildung: „Wir können Kunst“ – JANUAR/FEBRUAR 2024

Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) als Programmpartner des BMBF Kunstprojekte lokaler Bündnisse, die von professionellen Bildenden
Künstler:in-nen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, deren Bildungschancen eingeschränkt sind. In den Projekten können sowohl klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten als auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Film-, digitale Techniken und Performances vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Auch spartenübergreifende Projekte sind förderfähig, solange die BiIdende Kunst den Schwerpunkt darstellt. Die Projekte befassen sich zudem inhaltlich zielgruppengerecht mit Themen wie z. B. Umwelt, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte, Krieg und Frieden und/oder mit dem Sozialraum der Teilnehmenden.

Antragsfrist ist der 29. Februar 2024

1. Ausschreibung 2024   / Leitfaden Antragserstellung 2024 / Muster Kooperationszusage Bündnispartner

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