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Förderungen Dritter

Hier finden Sie Hinweise auf andere Fördermöglichkeiten. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Förderprogramm Digitalisierung Bibliotheken

Digitalisierung Bibliotheken

Das Land Niedersachsen hat ein Förderprogramm zur Digitalisierung öffentlich zugänglicher Bibliotheken veröffentlicht. Die Oldenburgische Landschaft hat zu diesem Programm keine weiteren Informationen und ist in das Beratungs- und Antragsverfahren nicht eingebunden.

 

Förderung von kulturellen Kooperationsprojekten mit internationalen Partnern

Förderung von kulturellen Kooperationsprojekten mit internationalen Partnern

Das Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat im Nds. Ministerialblatt die Richtlinie zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und dem Ausland (Richtlinie „Kulturelle Zusammenarbeit“) veröffentlicht. Diese tritt zum 01.01.2023 in Kraft und ist bis zum 31.12.2023 gültig.

Ziel des Programms ist der Aufbau und die Vertiefung kultureller Kontakte Niedersachsens mit dem Ausland. Hier sind u. a. folgende Förderbedingungen zu beachten:

  • Antragsberechtigte: Juristische und natürliche Personen aus allen Kultursparten sowie interdisziplinäre bzw. spartenübergreifende Zusammenschlüsse und Netzwerke
    (Hinweis: Ausgeschlossen sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes, des Landes oder der Kommunen.)
  • Fördergegenstand: Kulturelle Projekte, die auf gegenseitigen Austausch und gemeinsames Arbeiten mit Partnern aus dem Ausland ausgerichtet und deren Konzepte von hoher Qualität sind (Hinweis: Veröffentlichung der Projektergebnisse in Niedersachsen oder im Ausland verpflichtend, z. B. durch eine Veranstaltung, Ausstellung etc.)
  • Ausschluss: u. a. Wiederaufnahmen und Wiederholungen bereits stattgefundener kultureller Aktivitäten
  • Zuwendungsfähige Ausgaben: Personal-, Reise- und Sachausgaben sowie auch angemessene Honorare und Gagen
  • Förderhöhe: mind. 2.500 Euro bis max. 10.000 Euro je Antrag (max. eine Förderung pro Antragsteller im Kalenderjahr zulässig)
  • Eigenanteil: i. d. R. mind. 2/3 durch Eigen- bzw. Drittmittel
  • Antragsfrist: 31. Januar (jährlich)

Details zu den Förderbedingungen finden Sie bei Interesse in der beigefügten Richtlinie (19.10.2022) sowie demnächst voraussichtlich auf folgender Website: www.mwk.niedersachsen.de/ausschreibungen/uebersicht-der- ausschreibungen-und-programme-118896.htmll. Zuständiger Ansprechpartner beim MWK ist Herr Dr. Krüger (Tel.: 0511 / 120-2504).

Weitere Hinweise für europäische Kooperationsprojekte:

Darüber hinaus besteht im Rahmen des EU-Programms „Kreatives Europa 2021-2027“ die Möglichkeit, europäische Kooperationsvorhaben mit öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen aus verschiedenen EU- Ländern durchzuführen:

Der nächste Aufruf soll voraussichtlich im November 2022 mit Einreichungsfrist vermutlich im Januar 2023 veröffentlicht werden. Dieses behalten wir im Rahmen von Euro-Office im Blick und informieren hierüber noch einmal ausführlicher.
Details zu den Förderbedingungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern finden Sie auf der Website des Creative Europe Desk KULTUR (CED KULTUR) als Nationale Kontaktstelle: https://kultur.creative-europe- desk.de/foerderung/europaeische-kooperationsprojekte/.

Zusätzlich könnte noch das neue Mobilitätsprogramm für Künstler und Kulturschaffende „Culture Moves Europe“ im Rahmen von „Kreatives Europa“ von Interesse sein:

Mit einem Gesamtbudget i. H. v. 21 Mio. Euro wird in den nächsten drei Jahren hierüber u. a. auch die internationale Zusammenarbeit gefördert.
Ein erster Aufruf „Music Moves Europe“ (Antragfrist: 12. Januar 2023) wurde bereits veröffentlicht. Diese und zukünftige Veröffentlichungen sind im Funding and Tenders Portal der EU-Kommission zu finden.

Liste von Kulturstiftungen im Oldenburger Land, Stand April 2021

Kulturstiftungen im Oldenburger Land

Hier finden Sie eine Übersicht von Kulturstiftungen im Oldenburger Land:

 

Förderung durch die Stiftung Niedersachen

Förderung durch die Stiftung Niedersachen

Auf der Homepage können Sie Einblick in die Fördermöglichkeiten der Stiftung Niedersachsen nehmen https://www.stnds.de/was-wir-foerdern/programme.

 

Förderprogramm IMPULS für die Amateurmusik in ländlichen Räumen

Förderprogramm IMPULS für die Amateurmusik in ländlichen Räumen

Mit der IMPULS-Förderung stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fast 20 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit, von denen noch 12 Millionen Euro abrufbar sind. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) organisiert das Förderprogramm IMPULS im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

IMPULS richtet sich explizit an Amateurmusikvereine im ländlichen Raum mit Sitz in Kommunen mit maximal 20.000 Einwohnern. Das Ensemble muss bereits seit mehreren Jahren regelmäßig aktiv gewesen sein. Die Förderquote liegt bei bis zu 90%. Die Förderhöhe beträgt 2.500 – 15.000 €, einzelne Projekte können bis zu 15.000 € beantragen.

Die Antragstellung muss online auf der Website https://impuls.bundesmusikverband.de erfolgen. 

Das Projektteam des IMPULS-Förderprogramms bietet individuelle Beratung und unterstützt bei der Antragstellung unter der Hotline 07425 / 32 88 06 – 80. Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag von 10 bis 16 Uhr sowie Donnerstag von 10 bis 20 Uhr. E-Mail: impuls@bundesmusikverband.de

Weitere Informationen erhalten Sie über die nachstehende Programmbeschreibung, die darin enthaltenen Verlinkungen und beim Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V., E-Mail: impuls@bundesmusikverband.de

Eckdaten des Förderprogramms IMPULS

Antragsverfahren

Anträge können laufend gestellt werden

Förderhöhe
2.500 – 15.000 € (Einzelne Projekte können bis zu 15.000€ beantragen.)

Fördermodule:
Modul A: Kreativer Neustart, z.B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen
Modul B: Mitgliedergewinnung, z.B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität
Modul C: Strukturstärkung, z.B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, digitales Arbeiten
Ein Projekte kann in mehrere Module eingeordnet werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm IMPULS finden Sie hier.
Eine Übersicht über alle Förderprogramme des BMCO finden Sie hier

Der Bundesmusikverband 
Chor & Orchester e.V.

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) ist der übergreifende Dachverband von 21 bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden mit insgesamt 100.000 Ensembles und vertritt die Interessen der Amateurmusik gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Der Bundesmusikverband organisiert das Förderprogramm IMPULS im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
 

Leitung Öffentlichkeitsarbeit

Isabel Podowski
Öffentlichkeitsarbeit/IMPULS
Tel:  +49 (0) 7425 – 32 88 06 – 55
podowski@bundesmusikverband.de

Pressedownloads:
Download IMPULS Grafiken
Download IMPULS Textbausteine

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.

 

Förderung durch den Bundesmusikverband

Förderung durch den Bundesmusikverband

Auf der Homepage können Sie Einblick in die Fördermöglichkeiten durch den Bundesmusikverband nehmen https://bundesmusikverband.de/foerderung/uebersicht-foerderprogramme/.

Förderungen der LKJ Niedersachsen v.a. für 14-27 Jährige

Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) bietet verschiedene Förderprogramme an, die auf ihrer Webseite noch ausführlicher dargestellt sind.

SCHULE macht KULTUR, Kubisch, Kultur macht Stark, startklar in die Zukunft, Etwas Butter bei die Fische, Zeit für Ideen und weitere Hinweise. Für weitere Informationen schauen Sie bitte unter
https://lkjnds.de/foerderung.html 

Förderung bildender Künstlerinnen und Künstler in Niedersachsen

Niedersachsen fördert bildende Künstlerinnen und Künstler

Kulturministerium schreibt Stipendien in Höhe von insgesamt 36.000 Euro aus

Das Land Niedersachsen schreibt für das Jahr 2023 drei Jahresstipendien im Bereich der Bildenden Kunst aus. Diese Förderungen sollen es freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler ermöglichen, verstärkt künstlerisch tätig zu sein oder ein künstlerisches Vorhaben zu realisieren. Hierzu werden sie mit bis zu 12.000 Euro für einen Zeitraum bis zu einem Jahr unterstützt. Darüber hinaus besteht für die Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit, ein bis zwei Monate des Förderzeitraums in Worpswede im „Martin-Kausche-Atelier” zu verbringen.

„Durch die Stipendien gewinnen die Künstlerinnen und Künstler den für ihr kreatives Schaffen wichtigen Freiraum”, so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. „Unsere Unterstützung ermöglicht ihnen, ihr Talent frei von wirtschaftlichen Zwängen weiter zu entfalten und ihre Arbeiten weiter zu entwickeln. Ihre künstlerischen Impulse und kreativen Vorhaben werden die Attraktivität des Kunst- und Kulturstandorts Niedersachsen unterstreichen.”  

Antragsberechtigt sind niedersächsische Künstlerinnen und Künstler. Bewerbungen sind über das Online-Antragsverfahren des MWK im Bereich der Kulturförderung  bis zum 15.01.2023 sowie in einfacher schriftlicher Fassung an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu richten.

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