Hier finden Sie Hinweise auf andere Fördermöglichkeiten. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Kulturstiftungen im Oldenburger Land
Hier finden Sie eine Übersicht von Kulturstiftungen im Oldenburger Land:
Förderung durch die Stiftung Niedersachsen
Auf der Homepage können Sie Einblick in die Fördermöglichkeiten der Stiftung Niedersachsen nehmen.
Förderung durch den Bundesmusikverband
Auf der Homepage können Sie Einblick in die Fördermöglichkeiten durch den Bundesmusikverband nehmen https://bundesmusikverband.de/foerderung/uebersicht-foerderprogramme/.
Förderungen der LKJ Niedersachsen v.a. für 14-27 Jährige
Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) bietet verschiedene Förderprogramme an, die auf ihrer Webseite noch ausführlicher dargestellt sind.
SCHULE macht KULTUR, Kubisch, Kultur macht Stark, startklar in die Zukunft, Etwas Butter bei die Fische, Zeit für Ideen und weitere Hinweise. Für weitere Informationen schauen Sie bitte unterhttps://lkjnds.de/foerderung.html
SCHULE:KULTUR!
Die einjährige Förderung von SCHULE:KULTUR! geht in die zweite Runde. Kultureinrichtungen und Schulen können sich ab sofort (September 2023) gemeinsam für den Förderzeitraum vom 01. Februar 2024 bis 31. Januar 2025 bewerben.
Seit 2014 setzt sich SCHULE:KULTUR! zum Ziel, junge Menschen für kreatives Schaffen zu begeistern, allen Schüler*innen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen sowie Kunst und Kultur fest im Schulalltag zu verankern. Einrichtungen mit kulturpädagogischem Profil und Schulen gehen eine Kooperation ein, um einen nachhaltigen Schulentwicklungsprozess anzustoßen. Gefördert wird das Programm vom niedersächsischen Kultusministerium und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Die Grundidee und das Konzept des Programms werden in Zusammenarbeit mit beiden Ministerien gemeinsam mit der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel (ba), dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), den Regionalen Landesämtern für schulische Bildung (RLSB) sowie der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (LKJ) kontinuierlich weiterentwickelt und koordiniert.
Einjährige Förderung von SCHULE:KULTUR! 2024
Beim Förderprogramm SCHULE:KULTUR! werden die Partner*innen in Fortbildungen gemeinsam für Kooperationen zwischen Akteur*innen Kultureller Bildung und Schule qualifiziert. Für die gemeinsamen Planungsprozesse und die Erprobung der Zusammenarbeit werden darüber hinaus Fördermittel in Höhe von 2.250,00 € bereitgestellt. Innerhalb des Förderzeitraums können so Projektideen direkt in die Praxis umgesetzt werden.
In der einjährigen Laufzeit 2024 werden, ausgehend von aktuellen gesellschaftlichen sowie bildungs- und kulturpolitischen Themen, die Fördersäulen „Kulturelle Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“, „Partizipation“, „Selbstgesteuertes Lernen“ und „Vielfalt erleben“ angeboten.
Vielfältige anschauliche Einblicke und Erfahrungswerte von Teilnehmenden aus den Feldern Kulturelle Bildung und Schule und weitere Informationen zur Bewerbung erhalten Sie unter www.schuledurchkultur.net
Bewerbungsfrist: 15. Januar 2024
// Kontakt: Christin Schäfer, Landeskoordination Kultur für SCHULE:KULTUR!, c.schaefer@lkjnds.de, 0151 55 82 80 20 (Montag bis Mittwoch) / Weitere Informationen: www.schuledurchkultur.net / Bewerben unter: https://www.schuledurchkultur.info/index.php/registrierung/registrierung-1 //
AUSSCHREIBUNG Kultur macht stark. Bündnisse fü r Bildung: „Wir können Kunst“ – AUGUST/SEMPTEMBER 2024
Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) als Programmpartner des BMBF Kunstprojekte lokaler Bündnisse, die von professionellen Bildenden Künstler:innen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, deren Bildungschancen eingeschränkt sind. In den Projekten können sowohl klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten als auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Film-, digitale Techniken und Performances vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Auch spartenübergreifende Projekte sind förderfähig, solange die BiIdende Kunst den Schwerpunkt darstellt. Die Projekte befassen sich zudem inhaltlich zielgruppengerecht mit Themen wie z. B. Umwelt, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte, Krieg und Frieden und/oder mit dem Sozialraum der Teilnehmenden.
Antragsfrist ist der 30. September 2024 (online) bzw. der 7. Oktober 2024 (postalisch)
2._Ausschreibung_2024.2 / Leitfaden Antragserstellung 2024 / Muster Kooperationszusage Bündnispartner