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Pressemitteilung Nr. 40/17 vom 18. Oktober 2017

Förderung der Wallheckenpflege im Oldenburger Land

Antragsfrist endet am 15. Januar 2018

39/17 JB

Oldenburg/Beckeln. Seit Ende 2013 wird die Pflege und Sanierung von Wallhecken in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg und Vechta mit Mitteln des Landes Niedersachsen und der Europäischen Union finanziell unterstützt. Seit 2016 können auch Wallheckenbesitzer aus dem Stadtgebiet Oldenburg Anträge zur Förderung der Wallheckenpflege stellen. Bisher haben sich circa 50 Wallheckenbesitzer – einige von ihnen fast jedes Jahr – aus den oben genannten Landkreisen für eine Wallheckenförderung entschieden, so dass gerundet 21 Kilometer Wallhecken wieder instand gesetzt werden konnten.

In der kommenden Förderperiode 2017/2018 stehen 172500 Euro für die Pflege und Sanierung von Wallhecken zur Verfügung. Mit diesem Budget können insgesamt 13,8 Kilometer Wallheckenpflege gefördert werden. Zu den geförderten Maßnahmen an Wallhecken gehören der Rückschnitt der Wallheckengehölze, die Aufschüttung verflachter Wälle und die Bepflanzung straucharmer Wälle. Für die Pflege- und Sanierungsmaßnahmen werden aktuell 12,50 Euro pro laufenden Meter gepflegter Wallhecke gezahlt. Antragsberechtigt sind Wallheckenbewirtschafter. Dazu gehören die Eigentümer einer Wallhecke selbst, aber auch Pächter mit dem Einverständnis der Eigentümer. Die Mindestlänge der zu beantragenden Wallhecken beträgt 200 Meter, damit die Bagatellgrenze für die Förderung 2500 Euro erreicht wird. Weil die halbseitige Wallheckenpflege nicht förderfähig ist, sind gemeinsame Anträge von Grundstücksnachbarn erwünscht.

Wallhecken sind prägende Landschaftsbestandteile der hiesigen Geestlandschaft. Sie erfüllen wichtige ökologische und für den Menschen landschaftsästhetische Funktionen. Zudem haben sie eine hohe kulturhistorische Bedeutung. Die Pflege des Landschaftsbildes gehört zu den Aufgaben der Oldenburgischen Landschaft, die sich als Projektpartner des Landes Niedersachsen im Förderprogramm Wallhecken des Oldenburger Landes engagiert. Die Oldenburgische Landschaft stellt das Wallhecken-Programm in den Landkreisen vor und berät Interessierte bei der Antragstellung.

Das Förderprogramm wurde besonders gut in den „Nordkreisen“ im Landkreis Friesland sowie im Zuständigkeitsbereich der Ostfriesischen Landschaft in den Landkreisen Aurich, Wittmund und Leer angenommen. In den restlichen Landkreisen wurden bisher nur wenige Förderanträge gestellt. Das mag daran liegen, dass der Ablauf der Antragstellung auf den ersten Blick kompliziert erscheint und Bedenken gegen mögliche Verpflichtungen seitens der Wallheckenbesitzer bestehen. Die gleichberechtigte Teilnahme von Landvolk und Antragsteller einerseits und Naturschutzbehörde und Naturschutzverband andererseits bei der Festlegung der Pflegemaßnahmen ermöglicht jedoch wohlabgestimmte Kompromisse und die hohe Zahl der Antragsteller in den „Nordkreisen“ zeigen, dass das Wallheckenförderprogramm zur Zufriedenheit aller funktionieren kann: Wallhecken werden gepflegt und der Wallheckenbesitzer bekommt für seinen Aufwand nicht unerhebliche Fördergelder ausgezahlt.

Die Wallheckenbewirtschafter des Oldenburger Landes einschließlich der Stadt Oldenburg werden daher aufgerufen, das Wallheckenförderprogramm zu nutzen und das Budget durch möglichst viele Anträge auszuschöpfen. Auf Anfrage wird eine Broschüre versendet, die unverbindlich und umfassend über das Wallheckenförderprogramm informiert.

Für die laufende Förderperiode 2017/2018 können bis zum 15. Januar 2017 Anträge beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Ratsherr-Schulze-Straße 10, 26122 Oldenburg) gestellt werden.

Die Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erfolgt im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft durch Dr. Jürgen Brand unter der Telefonnummer 04244-9685562 oder unter wallhecken.oldenburger-land@gmx.de. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/Foerderprogramme. Unter dieser Adresse kann die Seite zum Wallhecken-Programm Oldenburger Land geöffnet werden. Von der Programmseite können die gesamten Antragsunterlagen und eine ausführliche Broschüre zum Wallhecken-Programm Oldenburger Land heruntergeladen werden.

Bei der Antrag annehmenden Stelle im NLWKN Brake-Oldenburg sind die Ansprechpartner Annette Hillebrand (Telefon 0441-799-2286) und Bernhard Bruns (Telefon 0441-799-2133).

Kontakte für die Redaktion:

Jürgen Brand, Telefon 04244-9685562
Annette Hillebrand, Telefon 0441-799-2286

Büro für landschaftsökologische Leistungen Dr. Jürgen Brand
i.A. der Oldenburgischen Landschaft
Tel. 04244-9685562
wallhecken.oldenburger-land@gmx.de
Brammer 7, 27243 Beckeln