Wird Ihr Projekt über das Programm „Regionale Kulturförderung“ oder das „Investitionsprogramm kleiner Kultureinrichtungen“ durch die Oldenburgische Landschaft gefördert, ist dies bei der öffentlichen Darstellung des Projektes (Website, Druckprodukte wie Flyer, Plakate etc.) kenntlich zu machen, indem das Logo der Oldenburgischen Landschaft und das jeweils gültige Logo des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) verwendet werden. Beim „Investitionsprogramm kleiner Kultureinrichtungen“ sollen die Förderhinweise um den Zusatz „auf Beschluss des Niedersächsischen Landtages“ ergänzt werden. Vor einem Abdruck oder anderweitiger Verwendung beider Logos ist der Oldenburgischen Landschaft ein Korrekturabzug zu schicken.





