Das Oldenburger Land
Geschäftsbereich der Oldenburgischen Landschaft
Aufgaben
Die Oldenburgische Landschaft (KdöR) ist der Regionalverband, der im Oldenburger Land Kultur und Wissenschaft initiiert und fördert und für den Naturschutz eintritt. Das Oldenburger Land besteht aus den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie den kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven. Neben ihrer Förder- und Beratungstätigkeit versteht sich die Oldenburgische Landschaft zusammen mit den oldenburgischen Landkreisen und kreisfreien Städten als Vertreterin der oldenburgischen Belange in Niedersachsen und auch darüber hinaus. Um diese Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können, ist die Landschaft auf die Unterstützung der Menschen, der Politik, der Wirtschaft, der Institutionen und möglichst vieler gesellschaftlicher Kräfte in der Region angewiesen.
Der Wirkungsbereich der Oldenburgischen Landschaft umfasst das Gebiet des ehemaligen Landes Oldenburg mit den heutigen Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Wesermarsch und Vechta sowie den kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven. Diese Region zwischen der Nordseeinsel Wangerooge und den Dammer Bergen, und zwischen der Weser und Ostfriesland gelegen, ist mit einer Fläche von 5.724 km² mehr als doppelt so groß wie das Saarland; in ihr leben etwas mehr als 1 Million Menschen. Für deren Belange tritt die Oldenburgische Landschaft zusammen mit den Landkreisen und Kommunen der Region ein.
Geschichtlicher Hintergrund
Das deutlich ausgeprägte historische und kulturelle Selbstverständnis der Region erklärt sich aus der Geschichte des Oldenburger Landes, das bis 1946 ein politisch selbständiges Land war. Am 6. November 1946 forderten die Abgeordneten des Oldenburgischen Landtages in ihrer letzten Sitzung die Schaffung einer Selbstverwaltungsorganisation für das Gebiet des Oldenburger Landes. Nachdem 1954 der Versuch im niedersächsischen Landtag gescheitert war, einen „Landschaftsverband Oldenburg“ zu schaffen, wurde 1961 auf Initiative der oldenburgischen Städte, Landkreise und Gemeinden die „Oldenburg-Stiftung e.V.“ gegründet. Die Diskussionen um die Gebietsreform und die Schaffung des Regierungsbezirkes Weser-Ems führten 1974 zu einer Resolution der oldenburgischen Landkreise und Kommunen, in der die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Oldenburg-Stiftung gefordert wurde. Daraufhin beschloss am 27. Mai 1974 der Niedersächsische Landtag das Gesetz über die Gründung der Oldenburgischen Landschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die offizielle Gründung erfolgte am 8. Februar 1975 im Oldenburgischen Staatstheater.
Name
Der Begriff Landschaft erklärt sich aus der Bezeichnung der Versammlung der ehemaligen Landstände (Adel, Klerus, Stadtbürgertum, Bauern) in den historischen deutschen Ländern, „Landschaft“ oder niederdeutsch „Landskup“ genannt. Die Oldenburgische Landschaft erhielt ihren Namen in Anlehnung an das Vorbild der Ostfriesischen Landschaft, denn Landstände oder eine Ständeversammlung hatte es weder in der Grafschaft noch im Herzogtum Oldenburg gegeben.
Landschaftsversammlung
Die Landschaftsversammlung ist das höchste Beschlussorgan der Oldenburgischen Landschaft. Sie tritt zweimal jährlich zusammen. In ihr haben alle Mitglieder Sitz und Stimme. Die Landschaftsversammlung beschließt den Haushalt, nimmt die Rechnungslegung entgegen, wählt und entlastet den Vorstand, wählt den Präsidenten / die Präsidentin sowie die Mitglieder des Beirates und entscheidet in Satzungs- und Geschäftsordnungsfragen sowie hinsichtlich der Einrichtung und Auflösung von Arbeitsgemeinschaften.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten / der Präsidentin der Oldenburgischen Landschaft und zwölf Beisitzern / Beisitzerinnen. Davon werden neun durch die gesetzlichen Mitglieder (siehe Mitglieder) der Landschaftsversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Die übrigen vertreten die anderen Statusgruppen der Landschaft. Der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin und der / die Vorsitzende des Beirates nimmt nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teil. Der Vorstand berät und entscheidet in allen Fragen, die nicht ausdrücklich der Landschaftsversammlung vorbehalten sind, und gibt die Richtlinien für die Geschäftsführung.
Präsident / Präsidentin
Der Präsident / die Präsidentin wird von der Landschaftsversammlung gewählt und vertritt zusammen mit dem Geschäftsführer / der Geschäftsführerin die Oldenburgische Landschaft im Rechtsverkehr und nach außen.
Geschäftsführer / Geschäftsführerin
Der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin wird vom Vorstand berufen und muss von der Landschaftsversammlung bestätigt werden. Er / sie führt die Geschäfte der Oldenburgischen Landschaft nach den Richtlinien des Vorstandes und ist dafür allein vertretungsberechtigt. Gemeinsam mit dem Präsidenten / der Präsidentin vertritt er / sie die Oldenburgische Landschaft nach außen.
Beirat und Beiratsausschuss
Zur sachkundigen Beratung von Vorstand und Geschäftsführung dienen Beirat und Beiratsausschuss. Der Beirat umfasst als geborene Mitglieder die Leiterinnen und Leiter der Arbeitsgemeinschaften und Fachgruppen sowie darüber hinaus mindestens 25 weitere Persönlichkeiten, die von der Landschaftsversammlung zu wählen sind. Er wählt aus seiner Mitte einen aus wenigstens drei und höchstens fünf Personen bestehenden Ausschuss, der insbesondere die Geschäftsführung berät sowie einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende, der / die an den Sitzungen des Vorstandes der Oldenburgischen Landschaft mit beratender Stimme teilnimmt. Damit wird die enge Verbindung von Vorstand und Beirat gewährleistet.
Vorsitzender Dr. Eduard Möhlmann
Stellvertretende Vorsitzende Dr. Stephanie Abke
Die Oldenburgische Landschaft und ihre Arbeit beruhen auf einer Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die sich auf die sogenannte Traditionsklausel der Niedersächsischen Verfassung beziehen. Dort heißt es in Artikel 72: 1) Die kulturellen und historischen Belange der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe sind durch Gesetzgebung und Verwaltung zu wahren und zu fördern. 2) Die überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen dieser Länder sind weiterhin dem heimatlichen Interesse dienstbar zu machen und zu erhalten, soweit ihre Änderung oder Aufhebung nicht in Verfolg organisatorischer Maßnahmen, die sich auf das gesamte Land Niedersachsen erstrecken, notwendig wird. Nachstehend finden Sie die rechtlichen Grundlagen im Wortlaut (Achtung: Die Geschäftsordnung für die Landschaftsversammlung ist im oberen Link nicht mehr aktuell, die geänderte aktuelle Geschäftsordnung finden Sie als separaten Link darunter):
- Rechtliche Grundlagen der Oldenburgischen Landschaft (PDF, 628 KB) Aufgaben, Struktur und rechtliche Grundlagen der Oldenburgischen Landschaft
- Satzung der Oldenburgischen Landschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts (PDF 207 KB)
- Aktualisierung der Geschäftsordnung (PDF, 522 KB) Aktualisierung der Geschäftsordnung für die Landschaftsversammlung vom 13. November 2015 auf Seite 18 der rechtlichen Grundlagen der Oldenburgischen Landschaft
Stiftung Oldenburgischer Kulturbesitz
Stifter/Träger der Stiftung
Oldenburgische Landschaft
Stiftungszweck Förderung oldenburgischer Kunst und Kultur
Die selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts nahm ihre Tätigkeit 2005 nach Beschluss der Landschaftsversammlung und Genehmigung der Bezirksregierung Weser-Ems auf.
Das Stiftungskapital liegt in Höhe von 80.000,- Euro.
Stiftungssitz / Stiftungsadresse
Oldenburgische Landschaft
Gartenstrasse 7
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 / 77 91 80
Fax: 0441 / 77 918 29
E-Mail: info@ol-la.de.
Zweck der Stiftung Oldenburgischer Kulturbesitz ist es, oldenburgischen Kulturbesitz zu sammeln, zu bewahren und zu fördern. Darunter werden oldenburgische Kunst- und Kulturgüter verstanden, Werke oldenburgischer Künstlerinnen und Künstler, Zeugnisse der oldenburgischen Kunst- und Kulturgeschichte und Kunst- und Kulturgüter, die sich in oldenburgischem Besitz befinden oder einen Bezug zur Region haben.
- Der Bestand der Stiftung Oldenburgischer Kulturbesitz ist aus verschiedenen Schenkungen hervorgegangen:
- Nachlass des Oldenburger Künstlerpaares Veronika Caspar-Schröder und Karl Schröder
- Kollektion zeitgenössischer Malerei und Grafik, gestiftet von Jürgen Weichardt
- umfangreiches Konvolut informeller Arbeiten von Hein Bredendiek (1906-2001)
- zahlreiche andere oldenburgische Künstlerinnen und Künstler haben ebenfalls eigene Werke beigesteuert
- Horst-Günter Lucke verzichtete anlässlich seiner Verabschiedung in den beruflichen Ruhestand auf persönliche Geschenke und warb statt dessen um Spenden für die Stiftung
August-Hinrichs-Stiftung
Gegründet 1982
Stifter/Träger der Stiftung
Oldenburgische Landschaft
Die Oldenburgische Landschaft erarbeitet derzeit eine Neuausrichtung der August-Hinrichs-Stiftung. Dies betrifft sowohl den Stiftungszweck als auch eine differenzierte und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Person und dem Wirken August Hinrichs.
Das Interesse der Oldenburgischen Landschaft, die Förderung des niederdeutschen Bühnenschaffens im Oldenburger Land, bleibt davon unberührt.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung des niederdeutschen Bühnenschaffens im Oldenburger Land.
Der Stiftungszweck soll dadurch erreicht werden, dass die Stiftung niederdeutsches Bühnenschaffen im Oldenburger Land aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens finanziell unterstützt.
Stiftungssitz / Stiftungsadresse
Oldenburgische Landschaft
Gartenstrasse 7
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 / 77 91 80
Fax: 0441 / 77 918 29
E-Mail: info@ol-la.de.
Geförderte Projekte der August Hinrichs Stiftung
- 2020 Corona-Hilfen für die Jugendarbeit der Niederdeutschen Bühnen in Brake, Delmenhorst, Neuenburg, Nordenham, Varel und Wilhelmshaven
- 2017 Niederdeutsches Theater Delmenhorst
- 2012 Niederdeutsche Bühne Nordenham
- 2009 Theater am Meer. Niederdeutsche Bühne am Stadttheater Wilhelmshaven
- 2007 Niederdeutsche Bühne Brake
- 2004 Niederdeutsche Bühne Brake
- 2002 Niederdeutsche Bühne am Stadttheater Wilhelmshaven
- 2001 Niederdeutsche Bühne Brake
- 1998 Niederdeutsche Bühne Neuenburg – Theaterschule
- 1996 Niederdeutsche Bühne Jever und Niederdeutsche Bühne Nordenham
- 1994 Niederdeutsche Bühne Neuenburg – Theaterschule
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