Nach dem Tod Edo Wiemkens und dem plötzlichen Versterben seines Sohnes, fügten sich die erbberechtigten Töchter Anna, Maria und Dorothea Graf Edzard als Schutzherrn. Eine feste politische Verbindung scheiterte letztlich an der Überheblichkeit von Edzards Söhnen, die sich weigerten, die Töchter Edo Wiemkens zu heiraten. Schloss Jever stand danach zwar noch immer unter der Besatzung der Ostfriesen, doch schaffte es Fräulein Maria, den ostfriesischen Drosten Boing von Oldersum zu gewinnen, der 1532 wiederum den Schutz Kaiser Karls V. für die jeverschen Fräulein gewann. Jever blieb unter seiner Regentin Fräulein Maria eine selbstständige Herrschaft. Das Zerwürfnis mit Ostfriesland blieb bestehen, aufgrund dessen Fräulein Maria noch in ihrem Testament festlegte, dass ihr Herrschaft keinesfalls an die Ostfriesen fallen dürfe. Stattdessen setzte sie Graf Johann VII. von Oldenburg als ihren Erben ein. So kam das Jeverland in Personalunion zur Grafschaft Oldenburg. Nach verschiedenen erbrechtlich bedingten Besitzerwechseln gelangte Jever im frühen 19. Jh. endgültig an Oldenburg.
Autor: Sabrina Kolata, bearb. von Jörgen Welp
Die Ursprünge der Grafschaft Oldenburg reichen zurück bis ins 11. Jh. Der erste namentlich bekannte direkte Vorfahr der Grafen von Oldenburg, Egilmar I., wird erstmals 1091 in einer Urkunde genannt. Er soll ein Neffe des Grafen Huno gewesen sein, der in Rastede begütert war und auf den und dessen Familie die Gründung des dortigen Klosters zurückgeht. 1108 wird der Name Oldenburg zuerst urkundlich erwähnt. In der sogenannten „Aalurkunde“ bestimmt der schon erwähnte Graf Egilmar I. „mächtig und sich aufhaltend im Grenzgebiet von Sachsen und Friesland“ eine jährliche Gabe von 90 Bund Aalen an das Kloster Iburg als Entgelt für Gebete für sich und seine Familie. Egilmars Enkel Christian I. wird 1149 erstmals in einer Urkunde als „Graf von Oldenburg“ bezeichnet.
Nach dem Sturz Heinrichs des Löwen 1180, der die Oldenburg zwischenzeitlich erobert hatte, entwickelte sich Oldenburg weitgehend zur selbständigen Grafschaft. Die von Christians I. Bruder Heinrich abstammenden oldenburgischen Grafenlinien in Wildeshausen und Bruchhausen, später Alt- und Neubruchhausen, erloschen im 13. und 14. Jahrhundert. Ihre Herrschaftsrechte fielen an den Erzbischof von Bremen bzw. an die Grafen von Hoya.
In der Herrschaft oder „Grafschaft“ Delmenhorst etablierte sich drei Mal eine Nebenlinie des Grafenhauses, die hier jeweils mehr oder weniger selbständig regierte. Nach Erlöschen der Nebenlinien fiel Delmenhorst jeweils wieder an das Oldenburger Stammhaus zurück. Für die Grafen setzte sich seit dem 14. Jahrhundert der Titel „Graf von Oldenburg und Delmenhorst“ durch, nachdem sich die erste Delmenhorster Linie zeitweise nur nach Delmenhorst benannt hatte.
Den Grafen von Oldenburg gelang es im Laufe der Zeit, ihr Territorium durch Tausch, Kauf, Eroberung und Erbschaft zu konzentrieren und zu arrondieren und eine Territorialherrschaft im Nordwesten zu etablieren.
1448 wählte der dänische Reichsrat Graf Christian von Oldenburg zum König von Dänemark. Er wurde Stammvater der dänischen Königslinie und der schleswig-holsteinischen Herzogslinien. In Oldenburg verblieben seine Brüder Gerhard und Moritz. Die Grafenlinie im Stammland wurde von den Nachkommen Graf Gerhards fortgesetzt.
Das Rechtsverhältnis der Grafschaft Oldenburg gegenüber Kaiser und Reich war lange ungeklärt. Nach entsprechendem Druck auf die Oldenburger Grafen nahm erst Anton I. 1531 die Grafschaft Oldenburg vom Kaiser zu Lehen. Oldenburg gehörte damit als reichsunmittelbare Grafschaft auch offiziell zu den Reichsständen.
Der letzten Oldenburger Graf, Anton Günther (1583-1667), konnte sein Land weitgehend aus dem Dreißigjährigen Krieg heraushalten. Darüber hinaus setzte er seinen Erbanspruch auf die Herrlichkeit Kniphausen gegen Ostfriesland durch und erwarb gegen Bremer Interessen ein Weserzollprivileg. 1647 fiel auch die Herrschaft Delmenhorst wieder an ihn zurück, nachdem sein dort residierender Cousin, Angehöriger der dritten und letzten Delmenhorster Nebenlinie, kinderlos verstorben war.
Da Graf Anton Günthers Ehe mit Herzogin Sophia Katharina von Schleswig-Holstein-Sonderburg kinderlos blieb, versorgte er seinen illegitimen Sohn Anton, den er in den Adelsstand, den Freiherren- und schließlich den Reichsgrafenstand erheben ließ, mit der Herrschaft Varel und der Herrlichkeit Kniphausen. Die 1575 von Anton Günthers Vater Johann VII. durch Erbschaft erworbene und dann in Personalunion regierte Herrschaft Jever gelangte im Erbgang an die Nachkommen seiner Schwester Magdalena, die Fürsten von Anhalt-Zerbst.
Nach dem Tod Graf Anton Günthers 1667 traten der König von Dänemark und der Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorp sein Erbe in der Grafschaft Oldenburg an. Es gelang aber dem Herzog von Schleswig-Holstein-Plön seinen Erbanspruch vor dem Reichkammergericht durchzusetzen, den er aber an den dänischen König verkaufte, der nun alleiniger Besitzer der Grafschaft wurde. Als Graf von Oldenburg ließ der König seine Stammlande durch Statthalter und Oberlanddrosten regieren. Mit dem Vertrag von Zarskoje Selo und einem damit einhergehenden großen Territorientausch erhielt 1773 die jüngere Linie des Hauses Holstein-Gottorp die Grafschaft Oldenburg-Delmenhorst. 1774 erhob Kaiser Joseph II. die Grafschaft Oldenburg-Delmenhorst zum Herzogtum Oldenburg.
Autor: Jörgen Welp
Unterrichtsmaterial
- Rastede und die Anfänge des Hauses Oldenburg 7/8 (PDF, 3.200 KB)
- Rastede und die Anfänge der Grafen von Oldenburg 7/8 HomeSchooling (PDF, 3.136 KB)