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Rechtliche Grundlagen

Die Oldenburgische Landschaft und ihre Arbeit beruhen auf einer Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die sich auf die so genannte Traditionsklausel der Niedersächsischen Verfassung beziehen. Dort heißt es in Artikel 72: 1) Die kulturellen und historischen Belange der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe sind durch Gesetzgebung und Verwaltung zu wahren und zu fördern. 2) Die überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen dieser Länder sind weiterhin dem heimatlichen Interesse dienstbar zu machen und zu erhalten, soweit ihre Änderung oder Aufhebung nicht in Verfolg organisatorischer Maßnahmen, die sich auf das gesamte Land Niedersachsen erstrecken, notwendig wird. Nachstehend finden Sie die rechtlichen Grundlagen im Wortlaut (Achtung: Die Geschäftsordnung für die Landschaftsversammlung ist im oberen Link nicht mehr aktuell, die geänderte aktuelle Geschäftsordnung finden Sie als separaten Link darunter):

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