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Organisationsform

Landschaftsversammlung

Die Landschaftsversammlung ist das höchste Beschlussorgan der Oldenburgischen Landschaft. Sie tritt zweimal jährlich zusammen. In ihr haben alle Mitglieder Sitz und Stimme. Die Landschaftsversammlung beschließt den Haushalt, nimmt die Rechnungslegung entgegen, wählt und entlastet den Vorstand, wählt den Präsidenten / die Präsidentin sowie die Mitglieder des Beirates und entscheidet in Satzungs- und Geschäftsordnungsfragen sowie hinsichtlich der Einrichtung und Auflösung von Arbeitsgemeinschaften.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten / der Präsidentin der Oldenburgischen Landschaft und zwölf Beisitzern / Beisitzerinnen. Davon werden neun durch die gesetzlichen Mitglieder (siehe Mitglieder) der Landschaftsversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Die übrigen vertreten die anderen Statusgruppen der Landschaft. Der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin und der / die Vorsitzende des Beirates nimmt nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teil. Der Vorstand berät und entscheidet in allen Fragen, die nicht ausdrücklich der Landschaftsversammlung vorbehalten sind, und gibt die Richtlinien für die Geschäftsführung.

Präsident / Präsidentin

Der Präsident / die Präsidentin wird von der Landschaftsversammlung gewählt und vertritt zusammen mit dem Geschäftsführer / der Geschäftsführerin die Oldenburgische Landschaft im Rechtsverkehr und nach außen.

Geschäftsführer / Geschäftsführerin

Der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin wird vom Vorstand berufen und muss von der Landschaftsversammlung bestätigt werden. Er / sie führt die Geschäfte der Oldenburgischen Landschaft nach den Richtlinien des Vorstandes und ist dafür allein vertretungsberechtigt. Gemeinsam mit dem Präsidenten / der Präsidentin vertritt er / sie die Oldenburgische Landschaft nach außen.

Beirat und Beiratsausschuss

Zur sachkundigen Beratung von Vorstand und Geschäftsführung dienen Beirat und Beiratsausschuss. Der Beirat umfasst als geborene Mitglieder die Leiterinnen und Leiter der Arbeitsgemeinschaften und Fachgruppen sowie darüber hinaus mindestens 25 weitere Persönlichkeiten, die von der Landschaftsversammlung zu wählen sind. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen aus wenigstens drei und höchstens fünf Personen bestehenden Ausschuss, der insbesondere die Geschäftsführung berät. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende, der / die an den Sitzungen des Vorstandes der Oldenburgischen Landschaft mit beratender Stimme teilnimmt. Damit wird die enge Verbindung von Vorstand und Beirat gewährleistet. Vorsitzender Dr. Eduard Möhlmann Stellvertretende Vorsitzende Dr. Stephanie Abke

 

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