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Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen aufgestockt

Das Land Niedersachsen stockt die Mittel des Investitionsprogramms für kleine Kultureinrichtungen auf und ermöglicht damit eine Sonderförderung für Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs und zur energetischen Sanierung. Bezuschusst werden investive Maßnahmen von kleinen Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind nicht antragsberechtigt. Die Förderung kann zwischen 1.000 und 25.000 € pro Antrag liegen, die Förderquote sollte maximal 75 % der geplanten Projektkosten umfassen. Die geförderten Vorhaben müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Anträge können bis zum 30. September 2023 gestellt werden.

Das Antragsformular finden Sie hier: Investitionsförderung