Auch in diesem Jahr wird wieder ein Investitionsförderprogramm des Landes Niedersachsen für kleine Kultureinrichtungen aufgelegt. Das Antragformular sowie alle wichtigen Hinweise zum Förderprogramm finden Sie hier.
Antragsfrist ist der 30. September 2025.
Bitte schauen Sie sich vor Antragsstellung die Hinweise auf unsere Homepage an.
Auch Anträge für das Förderprogramm „Regionale Kulturförderung“ können eingereicht werden. Das Antragsformular sowie alle wichtigen Hinweise zum Förderprogramm finden Sie hier.
Für die Regionale Kulturförderung gelten folgende Antragsfristen:
- September 2025: für Projekte im I. Quartal 2026 oder Jahresprogramme
- Januar 2026: für Projekte im II., III. und IV. Quartal 2026
Bitte schauen Sie sich vor Antragsstellung die Hinweise auf unsere Homepage an.
Anträge können ab sofort gestellt werden. Mit Eingang des Antrags gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn als genehmigt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erfolgt stets auf eigenes finanzielles Risiko, d. h. die Projektausgaben sind zunächst von der/dem Antragstellenden selbst zu tragen und eine Auszahlung der Zuwendung kann erst nach der Bewilligung einer Förderung durch die Oldenburgische Landschaft erfolgen. Die Zulassung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns stellt keine Förderzusage dar.
Nach Übermitteln des Online-Formulars wird Ihnen der ausgefüllte Antrag als PDF per E-Mail übermittelt. Ein unterschriebener Antrag (ohne Anlagen) muss per Post eingereicht werden. Erst dann ist ihr Antrag beratungsfähig. Die Zusendung per Post für die Antragsfrist 30. September muss bis zum 15. Oktober 2025 erfolgen, für die Januar Frist bis zum 15. Februar 2026.
Die Beratungen der Vergabekommission über die Förderanträge finden nach dem 30. September 2025 statt. Die Entscheidungen der Vergabekommission werden spätestens in der 46. Kalenderwoche mitgeteilt.
Bild: Pixabay (ptra)