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Pressemitteilung Nr. 28/20 vom 22. Oktober 2020

Antragsfrist endet am 31. Oktober

Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen im ländlichen Raum

Förderprogramm für Veranstalter und Soloselbständige

28/20 JW

Die Oldenburgische Landschaft macht noch einmal auf das Corona-Sonderprogramm für Kultureinrichtungen und Kulturvereine des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) aufmerksam. Die Antragsfrist für dieses Programm läuft am 31. Oktober 2020 ab.

Zielgruppe des Programms sind Kultureinrichtungen und Vereine vornehmlich im ländlichen Raum (z.B. soziokulturelle Zentren, Kulturvereine oder Freilichtbühnen). Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die durch Corona in Liquiditätsengpässe oder in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage geraten sind. Zuschüsse gibt es für laufende Kosten wie Betriebskosten und Mieten sowie für andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen. Personalkosten sind von der Förderung ausgenommen. Eine Antragstellung ist noch bis zum 31. Oktober 2020 möglich.

Einrichtungen im Oldenburger Land stellen für eine beantragte Summe zwischen 1500 und 8000 Euro ihre Anträge bei der Oldenburgischen Landschaft. Anträge über 8.000 Euro sind direkt beim MWK zu stellen.

Gleichzeitig weist die Oldenburgische Landschaft auf das Förderprogramm „Niedersachsen dreht auf“ hin. Im Rahmen dieses Programms können Veranstalter Fördermittel beantragen, um Solo-Selbständige im Kulturbereich angemessen zu bezahlen. Zu den Solo-Selbständigen im Kulturbereich zählen Künstler und Akteure der kulturellen Bildung, aber auch Techniker, deren Mitwirkung bei Kulturveranstaltungen erforderlich ist.

Informationen zu diesen und weiteren Fördermöglichkeiten unter www.oldenburgische-landschaft.de (Fördermöglichkeiten).