Wallheckenförderprogramm 2020/21 im Oldenburger Land
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22/20 JB/JW
Oldenburg/Beckeln. Wallhecken sind prägende Landschaftsbestandteile der hiesigen Geestlandschaft mit hoher kulturhistorischer Bedeutung. Sie erfüllen wichtige ökologische und für den Menschen landschaftsästhetische Funktionen.
Auch in diesem Jahr stehen für die Pflege und Sanierung von Wallhecken in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg und Vechta sowie in der Stadt Oldenburg Fördermittel des Landes Niedersachsen und der Europäischen Union zur Verfügung. In der Förderperiode 2020/2021 beträgt die Gesamtfördersumme 118.000,- Euro. Dieses Budget reicht für eine Förderung von insgesamt 9,44 km Wallheckenpflege. Zu förderfähigen Maßnahmen gehören der Rückschnitt der Wallheckengehölze, die Aufschüttung verflachter Wälle und die Bepflanzung straucharmer Wälle, nicht gefördert wird die Neuanlage. Der bei der Wallheckenpflege anfallende Holzschnitt kann als Brennholz genutzt werden. Auf diesem Weg kann die Wallheckenpflege einen Beitrag zur Senkung des Verbrauchs fossiler Energieträger leisten.
Die Wallheckenbewirtschafter im Oldenburger Land einschließlich der Stadt Oldenburg können ab sofort das Wallheckenförderprogramm nutzen und Förderanträge stellen. Antragsberechtigt sind Eigentümer einer Wallhecke selbst, aber auch Pächter mit dem Einverständnis der Eigentümer.
Im Bereich des Oldenburger Landes ist die Oldenburgische Landschaft Projektpartner des Landes Niedersachsen im Wallhecken-Förderprogramm. Im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft berät Dr. Jürgen Brand bei der Antragstellung (Telefon: 04244-9685562, E-Mail: wallhecken.oldenburger-land@gmx.de).
Die Anträge für die aktuelle Förderperiode 2020/21 sind bis zum 15. Januar 2021 beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg zu stellen. Ansprechpartner sind hier Judith Decker (Telefon 0441-95069-134) und Bernhard Bruns (Telefon 0441-95069-149). Gezahlt werden aktuell 12,50 Euro pro laufenden Meter gepflegter Wallhecke. Die Mindestlänge beträgt 200 m Wallhecke pro Antrag.
Weitere Informationen zum Wallhecken-Programm Oldenburger Land im Internet unter:
www.nlwkn.niedersachsen.de/wallhecken-ol➚.
Hier stehen auch die gesamten Antragsunterlagen und eine ausführliche Broschüre zum Wallhecken-Programm Oldenburger Land online zur Verfügung.
Kontakte für die Redaktionen:
Jürgen Brand, Telefon 04244-9685562.
Judith Decker, Telefon 0441-95069-134.