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Pressemitteilung Nr. 15/20 vom 15. Juli 2020

Corona-Sonderprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine

Antragsfrist bis zum 31. Oktober 2020 verlängert

15/20 JW

Oldenburg. Die Antragsfrist für das Corona-Sonderprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur für Kultureinrichtungen und Kulturvereine ist bis zum 31. Oktober 2020 verlängert worden.

Zielgruppe des Programms sind Kultureinrichtungen und Vereine vornehmlich im ländlichen Raum (z.B. soziokulturelle Zentren, Kulturvereine oder Freilichtbühnen).

Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die durch Corona in Liquiditätsengpässe oder in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Zuschussfähig sind z.B. Betriebskosten, Mieten und andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen, jedoch keine Personalkosten.

Förderanträge ab einer Antragssumme von 1.500 Euro bis zu 8.000 Euro von Antragstellern aus dem Oldenburger Land sind bei der Oldenburgischen Landschaft zu stellen. Zum Oldenburger Land gehören die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven.

Anträge über 8.000 Euro sind direkt beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu stellen.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie

– für die Antragstellung ab 1.500 Euro bis zu bis 8.000 € unter:

https://www.oldenburgische-landschaft.de/foerdermöglichkeiten

– für Anträge über 8.000 € unter:

https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/corona-sonderprogramm-fur-gemeinnutzige-kultureinrichtungen-und-kulturvereine-188405.html➚.