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Pressemitteilung Nr. 10/20 vom 20. Mai 2020

Hilfe für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine

Corona-Sonderprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur

Oldenburg. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat ein Corona-Sonderprogramm für Kultureinrichtungen und Kulturvereine aufgelegt.

Zielgruppe sind Kultureinrichtungen und Vereine vornehmlich im ländlichen Raum (z.B. soziokulturelle Zentren, Kulturvereine oder Freilichtbühnen). Das Programm ist zunächst mit sechs Millionen Euro hinterlegt.

Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die durch Corona in Liquiditätsengpässe oder in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Zuschussfähig sind z. B. Betriebskosten, Mieten und andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen. Personalkosten dagegen können nicht gefördert werden.

Eine Antragstellung ist ab sofort bis zum 15. Juli 2020 möglich.

Förderanträge ab einer Antragssumme von 1.500 Euro bis zu 8.000 Euro von Antragstellern aus dem Oldenburger Land werden bei der Oldenburgischen Landschaft gestellt. Hierfür stehen rund 254.000 € zur Verfügung. Zum Oldenburger Land gehören die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven.

Anträge über 8.000 Euro müssen direkt beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gestellt werden.

Weitere Informationen, das Antragsformular und die Ausfüllhilfe finden Sie

– für die Antragstellung ab 1.500 Euro bis zu bis 8.000 € unter:

https://www.oldenburgische-landschaft.de/foerdermöglichkeiten

– für Anträge über 8.000 € unter:

https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/corona-sonderprogramm-fur-gemeinnutzige-kultureinrichtungen-und-kulturvereine-188405.html➚.