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Pressemitteilung Nr. 41/16 vom 1. November 2016

Förderung der Wallheckenpflege im Oldenburger Land

Anträge jetzt stellen

41/16 JB

Oldenburg/Beckeln. Seit Ende 2013 wird die Pflege und Sanierung von Wallhecken in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg und Vechta mit Mitteln des Landes Niedersachsen und der Europäischen Union finanziell unterstützt. Ab sofort können auch Wallheckenbesitzer aus dem Stadtgebiet Oldenburg Anträge zur Förderung der Wallheckenpflege stellen. Bisher haben sich 42 Wallheckenbesitzer aus den o. g. Landkreisen für eine Wallheckenförderung entschieden, so dass knapp 17 km Wallhecken wieder instand gesetzt werden konnten.

In der kommenden Förderperiode 2016/2017 stehen 175.000 Euro für die Pflege und Sanierung von Wallhecken zur Verfügung. Mit diesem Budget können insgesamt 14 km Wallheckenpflege gefördert werden. Die Wallheckenbewirtschafter des Oldenburger Landes einschließlich der Stadt Oldenburg sind aufgerufen, das Wallheckenförderprogramm zu nutzen und das Budget auszuschöpfen.

Zu den geförderten Maßnahmen an Wallhecken gehören der Rückschnitt der Wallheckengehölze, die Aufschüttung verflachter Wälle und die Bepflanzung straucharmer Wälle. Die aktuelle Förderhöhe wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen agronomisch berechnet. Für die Pflege- und Sanierungsmaßnahmen stehen aktuell 12,50 Euro pro laufenden Meter gepflegter Wallhecke zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Wallheckenbewirtschafter. Dazu gehören die Eigentümer einer Wallhecke selbst, aber auch Pächter mit dem Einverständnis der Eigentümer.

Die Mindestlänge der zu beantragenden Wallhecken beträgt 200 Meter, damit die Bagatellgrenze für die Förderung 2500 Euro erreicht wird. Weil die halbseitige Wallheckenpflege nicht förderfähig ist, sind gemeinsame Anträge von Grundstücksnachbarn erwünscht. Nach der durchgeführten Pflege ist die Hecke für zehn Jahre in dem gepflegten Zustand zu erhalten (Zweckbindungszeitraum), bevor gegebenenfalls ein neuer Antrag gestellt werden kann.

Wallhecken sind prägende Landschaftsbestandteile der hiesigen Geestlandschaft. Sie erfüllen wichtige ökologische und für den Menschen landschaftsästhetische Funktionen. Zudem haben sie eine hohe kulturhistorische Bedeutung. Die Pflege des Landschaftsbildes gehört zu den Aufgaben der Oldenburgischen Landschaft, die sich als Projektpartner des Landes Niedersachsen im Förderprogramm Wallhecken des Oldenburger Landes engagiert. Die Oldenburgische Landschaft stellt das Wallhecken-Programm in den Landkreisen vor und berät die Landwirte bei der Antragstellung.

Für die laufende Förderperiode 2016/2017 können bis zum 15.01.2017 Anträge beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Ratsherr-Schulze-Straße 10, 26122 Oldenburg) gestellt werden.

Die Beratung und Hilfe bei der Antragstellung erfolgt im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft durch Dr. Jürgen Brand unter der Telefonnummer 04244-9685562 oder unter wallhecken.oldenburger-land@gmx.de. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/Foerderprogramme➚. Unter dieser Adresse kann die Seite zum Wallhecken-Programm Oldenburger Land geöffnet werden. Von der Programmseite können die gesamten Antragsunterlagen und eine ausführliche Broschüre zum Wallhecken-Programm Oldenburger Land heruntergeladen werden.

Bei der Antrag annehmenden Stelle im NLWKN Brake-Oldenburg sind die Ansprechpartner Annette Hillebrand (T. 0441-799-2286) und Bernhard Bruns (T. 0441-799-2133).

Kontakte für die Redaktion: Jürgen Brand, Telefon 04244-9685562/ Annette Hillebrand, Telefon 0441-799-2286.