Oldenburgische Landschaft

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Rechtliche Grundlagen der Oldenburgischen Landschaft

Die Oldenburgische Landschaft und ihre Arbeit beruhen auf einer Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die sich auf die so genannte Traditionsklausel der Niedersächsischen Verfassung beziehen.

Dort heißt es in Artikel 72:

1) Die kulturellen und historischen Belange der ehemaligen Länder Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe sind durch Gesetzgebung und Verwaltung zu wahren und zu fördern.

2) Die überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen dieser Länder sind weiterhin dem heimatlichen Interesse dienstbar zu machen und zu erhalten, soweit ihre Änderung oder Aufhebung nicht in Verfolg organisatorischer Maßnahmen, die sich auf das gesamte Land Niedersachsen erstrecken, notwendig wird.

Hier finden Sie die aktuell gültigen rechtlichen Grundlagen im Wortlaut:

Gesetz über die Oldenburgische Landschaft vom 27. Mai 174

Verordnung über die Oldenburgische Landschaft vom 4. Februar 1975

Satzung der Oldenburgischen Landschaft

Geschäftsordnung für die Landschaftsversammlung; Geschäftsordnung für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsgemeinschaften und Oldenburgischer Landschaft; Geschäftsordnung für den Beirat und über die Zusammenarbeit zwischen Beirat, Vorstand und Geschäftsführung der Oldenburgischen Landschaft

Anlagen:
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