Organe der Oldenburgischen Landschaft
Landschaftsversammlung
Die Landschaftsversammlung ist das höchste Beschlussorgan der Oldenburgischen Landschaft. Sie tritt zweimal jährlich zusammen. In ihr haben alle Mitglieder Sitz und Stimme. Die Landschaftsversammlung beschließt den Haushalt, nimmt die Rechnungslegung entgegen, wählt und entlastet den Vorstand, wählt den Präsidenten / die Präsidentin sowie die Mitglieder des Beirates und entscheidet in Satzungs- und Geschäftsordnungsfragen sowie hinsichtlich der Einrichtung und Auflösung von Arbeitsgemeinschaften.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten / der Präsidentin der Oldenburgischen Landschaft und zwölf Beisitzern / Beisitzerinnen. Davon werden neun durch die gesetzlichen Mitglieder (siehe Mitglieder) der Landschaftsversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Die übrigen vertreten die anderen Statusgruppen der Landschaft. Der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin und der / die Vorsitzende des Beiratesnimmt nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teil. Der Vorstand berät und entscheidet in allen Fragen, die nicht ausdrücklich der Landschaftsversammlung vorbehalten sind, und gibt die Richtlinien für die Geschäftsführung.
Präsident / Präsidentin
Der Präsident / die Präsidentin wird von der Landschaftsversammlung gewählt und vertritt zusammen mit dem Geschäftsführer / der Geschäftsführerin die Oldenburgische Landschaft im Rechtsverkehr und nach außen.
Geschäftsführer / Geschäftsführerin
Der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin wird vom Vorstand berufen und muss von der Landschaftsversammlung bestätigt werden. Er / sie führt die Geschäfte der Oldenburgischen Landschaft nach den Richtlinien des Vorstandes und ist dafür allein vertretungsberechtigt. Gemeinsam mit dem Präsidenten / der Präsidentin vertritt er / sie die Oldenburgische Landschaft nach außen.
Beirat und Beiratsausschuss
Zur sachkundigen Beratung von Vorstand und Geschäftsführung dienen Beirat und Beiratsausschuss. Der Beirat umfasst als geborene Mitglieder die Leiterinnen und Leiter der Arbeitsgemeinschaften und Fachgruppen sowie darüber hinaus mindestens 25 weitere Persönlichkeiten, die von der Landschaftsversammlung zu wählen sind. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen aus wenigstens sieben und höchstens zehn Personen bestehenden Ausschuss, der insbesondere die Geschäftsführung berät. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden / eine Vorsitzende, der / die an den Sitzungen des Vorstandes der Oldenburgischen Landschaft mit beratender Stimme teilnimmt. Damit wird die enge Verbindung von Vorstand und Beirat gewährleistet.
Der Beirat der Oldenburgischen Landschaft
Beirat
Vorsitzender:
Dr. Christian-A. Fricke
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Eduard Möhlmann
Dr. Stephanie Abke
Prof. Dr. Karl-Ernst Behre
Erhard Brüchert
Dr. Jörg Eckert
Prof. Dr. Albrecht Eckhardt
Irmtraut Eilers
Hergen Garrelts
Focke Gerdsen
Johannes Hasselhorst
Dr. Werner Hanisch
Folker von Hagen
Maria Theresia Haschke
Helmut Hinrichs
Florian Isensee
Dr. Jürgen Kessel
Hans-Georg Knappik
Dr. Egbert Koolman
Prof. Dr. Joachim Kuropka
Harald Lesch
Matina Lohmüller
Wolfgang Martens
Prof. Dr. Uwe Meiners
Karl-Heinz Meyer
Prof. Dr. Karl-Otto Meyer
Dr. Hans-Ulrich Minke
Volker Moritz
Dr. Walter Müller
Bernd Oeljeschläger
Gudrun Oeltjen-Hinrichs
Jürgen Otzen
Dr. Gerhard Plate
Prof. Dr. Dietmar von Reeken
Reinhard Rittner
Hans Hermann Rode
Deliane Rohlfs
Dr. Dieter Rüdebuch
Prof. Dr. Antje Sander
Heinrich Siefer
Britta Silchmüller
Prof. Dr. Gerd Steinwascher
Franz Thole
Udo Unger
Jürgen-R. Viertelhaus
Jürgen Weichardt
Wolfgang Wöhler
Beiratsausschuss
Dr. Stephanie Abke
Ursula Aljets
Dr. Christian-A. Fricke
Prof. Dr. Joachim Kuropka
Prof. Dr. Uwe Meiners
Dr. Eduard Möhlmann
Dr. Walter Müller
Gudrun Oeltjen-Hinrichs
Reinhard Rittner




