Die Oldenburgische Landschaft
Die Oldenburgische Landschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat den gesetzlichen Auftrag, Kultur, Wissenschaft und Naturschutz im Gebiet des ehemaligen Landes Oldenburg zu fördern und weiterzuentwickeln. Gesetzliche Mitglieder sind die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven.
Der Wirkungsbereich der Landschaft umfasst die Region zwischen der Nordseeinsel Wangerooge und den Dammer Bergen, zwischen der Weser und Ostfriesland. Auf einer Fläche, die mit 5.724 km² mehr als doppelt so groß ist wie das Saarland, leben etwas mehr als 1 Million Menschen. Für deren Belange tritt die Oldenburgische Landschaft zusammen mit den Landkreisen und Kommunen der Region ein.
Geschichtlicher Hintergrund
 Das deutlich ausgeprägte historische und kulturelle Selbstverständnis der Region erklärt sich aus der Geschichte des Oldenburger Landes, das bis 1946 ein politisch selbständiges Land war. Am 6. November 1946 forderten die Abgeordneten des Oldenburgischen Landtages in ihrer letzten Sitzung die Schaffung einer Selbstverwaltungsorganisation für das Gebiet des Oldenburger Landes. Nachdem 1954 der Versuch im niedersächsischen Landtag gescheitert war, einen „Landschaftsverband Oldenburg“ zu schaffen, wurde 1961 auf Initiative der oldenburgischen Städte, Landkreise und Gemeinden die „Oldenburg-Stiftung e.V.“ gegründet. Die Diskussionen um die Gebietsreform und die Schaffung des Regierungsbezirkes Weser-Ems führten zu einer Resolution der oldenburgischen Landkreise und Kommunen, in der die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Oldenburg-Stiftung gefordert wurde. Daraufhin beschloss am 27. Mai 1974 der Niedersächsische Landtag das Gesetz über die Gründung der Oldenburgischen Landschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die offizielle Gründung erfolgte am 8. Februar 1975 im Oldenburgischen Staatstheater.
Name
Der Begriff Landschaft erklärt sich aus der Bezeichnung der Versammlung der Landstände (Adel, Klerus, Stadtbürgertum, Bauern) in den historischen deutschen Ländern, „Landschaft“ oder niederdeutsch „Landskup“ genannt. Die Oldenburgische Landschaft erhielt ihren Namen in Anlehnung an das Vorbild der Ostfriesischen Landschaft, denn Landstände oder eine Ständeversammlung hatte es weder in der Grafschaft noch im Herzogtum Oldenburg gegeben.



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