Gefördert durch:

Vorbemerkung:
Regionale Kulturförderung durch die Oldenburgische Landschaft
Die Oldenburgische Landschaft vergibt auf der Grundlage einer Zielvereinbarung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) Mittel für die Regionale Kulturförderung.
Alle Anträge auf Förderung von Kulturprojekten werden durch die Oldenburgische Landschaft für deren Wirkungsbereich (Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta, Wesermarsch und die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg, Wilhelmshaven) entgegengenommen. Dieses gilt auch für Anträge auf EU-Mittel und für Anträge auf Landesmittel für den kulturellen Austausch mit anderen Staaten oder Bundesländern.
Anträge mit einer Antragssumme bis 10.000,00 € werden durch die Oldenburgische Landschaft eigenverantwortlich nach den mit dem Land Niedersachsen vereinbarten Richtlinien (s. nächste Seite) bearbeitet und entschieden.
Anträge mit einer Antragssumme über 10.000,00 € werden durch die Oldenburgische Landschaft entgegengenommen und mit einer Stellungnahme versehen an das MWK weitergeleitet. Die Bearbeitung und Entscheidung über diese Anträge erfolgt im MWK.




